Klassische Oldtimer

Oldtimer

Klassische Fahrzeuge mit Geschichte und Charakter. Von VW Käfer bis Mercedes 300SL - wir versichern Ihre wertvollen Schätze.

Zu den Rechenbeispielen
Exotische Sportwagen

Exoten

Seltene und wertvolle Sportwagen. Von Ferrari bis Aston Martin - für Ihre exklusiven Fahrzeuge bieten wir maßgeschneiderte Versicherungslösungen.

Zu den Rechenbeispielen
Oldtimer Fahrzeug

Exoten & Oldtimer

Wir versichern Ihr bestes Stück.

Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich. Wir stehen für felsenfeste Sicherheit. Versicherungsbüro Jürgen Reinhold GmbH.

VORTEILE

Besondere Versicherung
mit besonderen Vorteilen.

Privat- und für Firmen. Hochwertiger Versicherungsschutz für Luxusautos, Sportwagen, Exoten und Oldtimer.

Immer für Sie da Icon

Immer für Sie da

Unter vier Augen, per Telefon oder online. Sie erreichen uns jederzeit so, wie Sie es wünschen.

Faire Preise Icon

Faire Preise

In unseren Beispiel-Rechnungen finden Sie Auszüge der Jahresbeiträge für ausgewählte Fahrzeuge, Oldtimer, Youngtimer und Exoten.

Umfassender Service Icon

Umfassender Service

Bei uns sind Sie immer in guten Händen. Wir kennen Ihre Erwartungen und Wünsche und werden stets für Sie da sein, in allen Schadensfällen.

Langjährige Erfahrung Icon

Langjährige Erfahrung

Wir sind seit dem Jahre 1993 auf Oldtimer und besondere Fahrzeuge spezialisiert.

ABDECKUNG

Was deckt die Versicherung
alles ab?

Bessere Abdeckung gegenüber Standard-Versicherung.
Passend für Ihr exklusives Fahrzeug.

Naturgewalten Icon

Schäden durch
Naturgewalten

Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder auch Wildunfälle.

Haftpflicht Icon

Haftpflicht-
Versicherung

Schäden an Personen, Sachen und Vermögen Dritter, die durch die Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden.

Vollkasko Icon

Vollkasko-
Versicherung

Bei selbstverschuldeten Unfällen, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.

SEIT 1993 IHR SPEZIALIST

Exklusive Versicherungen für besondere Fahrzeuge

Jetzt beraten lassen

RECHENBEISPIELE

Finden Sie die passende
Versicherung für Ihr Fahrzeug.

Basierend auf einem Fahrer (55 Jahre), Abstellgarage und zwei versicherten Oldtimern. Alle Preise verstehen sich als Jahresbeiträge.

FahrzeugBaujahrWertVersicherungKilometerJahresbeitrag
Auto Icon
Opel Kadett B (1200 S) 2-türige Limousine
60PS
19718.000 €
Teilkasko 150
5.000 km0,00
Auto Icon
VW Käfer 1302 S 2-türige Limousine
50PS
197014.000 €
Teilkasko 150
5.000 km0,00
Auto Icon
Opel Manta A (1600 S) Coupe
80PS
197018.200 €
Vollkasko 500Teilkasko 150
5.000 km0,00
Auto Icon
BMW 318 Ci (E46) Coupe
118PS
19995.600 €
Vollkasko 300Teilkasko 150
5.000 km0,00
Auto Icon
Alfa Romeo Spider 1600 Cabrio
109PS
197420.300 €
Vollkasko 500Teilkasko 150
5.000 km0,00
Auto Icon
Opel Kadett B (1200 S) 2-türige Limousine
60PS
Baujahr:1971
Wert:8.000 €
Versicherung:
Teilkasko 150
Kilometer:5.000 km
0,00/Jahr
Auto Icon
VW Käfer 1302 S 2-türige Limousine
50PS
Baujahr:1970
Wert:14.000 €
Versicherung:
Teilkasko 150
Kilometer:5.000 km
0,00/Jahr
Auto Icon
Opel Manta A (1600 S) Coupe
80PS
Baujahr:1970
Wert:18.200 €
Versicherung:
Vollkasko 500Teilkasko 150
Kilometer:5.000 km
0,00/Jahr
Auto Icon
BMW 318 Ci (E46) Coupe
118PS
Baujahr:1999
Wert:5.600 €
Versicherung:
Vollkasko 300Teilkasko 150
Kilometer:5.000 km
0,00/Jahr
Auto Icon
Alfa Romeo Spider 1600 Cabrio
109PS
Baujahr:1974
Wert:20.300 €
Versicherung:
Vollkasko 500Teilkasko 150
Kilometer:5.000 km
0,00/Jahr

TEAM

Ihre Experten für
klassische Fahrzeuge.

Lernen Sie unser engagiertes Team kennen, das Sie in allen Versicherungsfragen rund um Oldtimer und Exoten kompetent berät.

Jürgen Reinhold

Jürgen Reinhold

Geschäftsführer

Leitet die Agentur seit 1992 und hat sich im Jahr 1993 auf Oldtimer spezialisiert. Privat fährt er gerne seinen Bulli T1 aus seinem Geburtsjahr 1967.

Peter Ingelbach

Peter Ingelbach

Außendienstmitarbeiter

Seit September 2017 Mitarbeiter der Agentur und leidenschaftlicher VW Käfer Fahrer. Unser absoluter Kenner im Bereich Oldtimerfahrzeuge und deren Geschichte.

Finn Haug

Finn Haug

Außendienstmitarbeiter

Ehemaliger Auszubildender und seit September 2022 Mitarbeiter der Agentur. Aktuell ist er selbst noch Youngtimer, begeistert sich aber mindestens genau so sehr für Oldtimer.

Marlies Wilhelm

Marlies Wilhelm

Vertriebsassistenz

Seit Juli 2022 Mitarbeiterin der Agentur und hat selbst schon an unzähligen Oldtimerausfahrten mit ihrem Golf 1 Cabrio teilgenommen.

Ramona Wagner

Ramona Wagner

Vertriebsassistenz und Schadenmanagement

Ihre Erstausbildung hat Sie in der Kraftfahrtabteilung bei der Württembergischen gemacht und seitdem die Württembergische nie verlassen. Seit 2020 ist sie Mitarbeiterin der Agentur.

Beate Reinhold

Beate Reinhold

Buchhaltung

Seit 2015 Teil der Agentur und bewegt genau so gerne wie Jürgen Reinhold den Bulli an einem schönen Sonntag oder zu Oldtimerausfahrten.

Tim Hocker

Tim Hocker

Auszubildender

Auszubildender seit September 2023 und unser Youngster. Sein scharfes Auge fürs Detail hilft uns im Oldtimerbereich ungemein weiter.

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ANFRAGE

Erhalten Sie Ihr
maßgeschneidertes Angebot.

Beantworten Sie uns ein paar Fragen zu Ihrem Fahrzeug und erhalten Sie ein individuelles Versicherungsangebot.

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Welche Art von Fahrzeug möchten Sie versichern?


FAQ

Ihre Fragen,
unsere Antworten.

Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Versicherungen für Exoten, Oldtimer und Youngtimer.

Ab welchem Fahrzeugalter bekomme ich den Oldtimer- und Youngtimertarif für einen Pkw?

Ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren ist es ein Youngtimer, ab 30 Jahren gibt es den Oldtimertarif

Wie alt muss mein Zweirad für den Oldtimertarif sein?

Das Zweirad muss 30 Jahre alt sein. Einen Youngtimertarif wie bei Pkws gibt es hier nicht.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer bei einem H-Kennzeichen?

Oldtimer mit H-Kennzeichen werden pauschal besteuert, nicht wie bei normalen Kennzeichen nach Hubraum und Schadstoffklasse. Die Kfz-Steuer beträgt bei Pkw und Lkw 191,73€ und bei Motorrädern 46,02€ pro Jahr.

Wie viele Kilometer darf ich mit meinem Oldtimer maximal jährlich fahren?

Bei Oldtimer und Exoten kann man die Fahrleistung frei wählen. Die maximale Fahrleistung beträgt jährlich 10.000 Kilometer

Benötige ich einen Schadenfreiheitsrabatt damit mein Oldtimer günstiger in der Versicherung ist?

Im Old- und Youngtimertarif gibt es keinen Beitragsrelevanten Schadenfreiheitsrabatt. Sie können sich aber trotzdem über die Jahre einen Schadenfreiheitrabatt erfahren, welchen Sie auch auf einen normal zugelassenen Pkw übertragen können.

Muss ich der Versicherung ein Wertgutachten vorlegen?

Ein Wertgutachten ist erst ab einem Pkw-Fahrzeugwert von über 50.000€ Pflicht, bei Zweirädern sind es 20.000€. Zudem wird immer ein Wertgutachten benötigt, wenn man sein Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert versichern will – egal ab welchem Wert. Hier ist aber wichtig, dass das Wertgutachten nicht älter als 2 Jahre ist.

Was ist der Unterschied zwischen dem Markt- und Wiederbeschaffungswert?

Der Marktwert ist der Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Wer darf alles mit meinem Fahrzeug fahren?

Die Fahrer kann man klar definieren, es sind jedoch außerhalb vom Versicherungsnehmer und dem Partner 6 weitere Fahrer möglich. Die zweite und gängigste Variante ist, dass man selbst und der Partner 90% der jährlichen Fahrleistung fährt und die restlichen 10% von beliebigen Personen gefahren werden darf. Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mit einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Führerscheinklasse. Ob eine Verwandtschaft besteht ist hierbei nicht relevant.

Welche Voraussetzungen müssen beim Old- und Youngtimertarif erfüllt sein?

1. Das Fahrzeug darf nicht im Alltag genutzt werden z.B. die Fahrt zur Arbeit.
2. Es ist ein Pkw zum täglichen Gebrauch vorhanden
3. Das Fahrzeug darf nicht gewerblich oder geschäftlich genutzt werden
4. Das Fahrzeug darf nicht gewerbsmäßig vermietet werden
5. Das Fahrzeug muss in einer Garage oder Halle untergebracht sein. Ein Carport auf umzäunten Gelände ist auch in Ordnung, hierfür muss aber ein Nachweis in Form von Bildern erbracht werden.