
Oldtimer
Klassische Fahrzeuge mit Geschichte und Charakter. Von VW Käfer bis Mercedes 300SL - wir versichern Ihre wertvollen Schätze.

Exoten
Seltene und wertvolle Sportwagen. Von Ferrari bis Aston Martin - für Ihre exklusiven Fahrzeuge bieten wir maßgeschneiderte Versicherungslösungen.
Exoten & Oldtimer
Wir versichern Ihr bestes Stück.
Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich. Wir stehen für felsenfeste Sicherheit. Versicherungsbüro Jürgen Reinhold GmbH.
VORTEILE
Besondere Versicherung
mit besonderen Vorteilen.
Privat- und für Firmen. Hochwertiger Versicherungsschutz für Luxusautos, Sportwagen, Exoten und Oldtimer.
Immer für Sie da
Unter vier Augen, per Telefon oder online. Sie erreichen uns jederzeit so, wie Sie es wünschen.
Faire Preise
In unseren Beispiel-Rechnungen finden Sie Auszüge der Jahresbeiträge für ausgewählte Fahrzeuge, Oldtimer, Youngtimer und Exoten.
Umfassender Service
Bei uns sind Sie immer in guten Händen. Wir kennen Ihre Erwartungen und Wünsche und werden stets für Sie da sein, in allen Schadensfällen.
Langjährige Erfahrung
Wir sind seit dem Jahre 1993 auf Oldtimer und besondere Fahrzeuge spezialisiert.
ABDECKUNG
Was deckt die Versicherung
alles ab?
Bessere Abdeckung gegenüber Standard-Versicherung.
Passend für Ihr exklusives Fahrzeug.
Schäden durch
Naturgewalten
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder auch Wildunfälle.
Haftpflicht-
Versicherung
Schäden an Personen, Sachen und Vermögen Dritter, die durch die Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden.
Vollkasko-
Versicherung
Bei selbstverschuldeten Unfällen, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.
RECHENBEISPIELE
Finden Sie die passende
Versicherung für Ihr Fahrzeug.
Basierend auf einem Fahrer (55 Jahre), Abstellgarage und zwei versicherten Oldtimern. Alle Preise verstehen sich als Jahresbeiträge.
| Fahrzeug | Baujahr | Wert | Versicherung | Kilometer | Jahresbeitrag |
|---|---|---|---|---|---|
Opel Kadett B (1200 S) 2-türige Limousine 60PS | 1971 | 8.000 € | Teilkasko 150€ | 5.000 km | 0,00€ |
VW Käfer 1302 S 2-türige Limousine 50PS | 1970 | 14.000 € | Teilkasko 150€ | 5.000 km | 0,00€ |
Opel Manta A (1600 S) Coupe 80PS | 1970 | 18.200 € | Vollkasko 500€Teilkasko 150€ | 5.000 km | 0,00€ |
BMW 318 Ci (E46) Coupe 118PS | 1999 | 5.600 € | Vollkasko 300€Teilkasko 150€ | 5.000 km | 0,00€ |
Alfa Romeo Spider 1600 Cabrio 109PS | 1974 | 20.300 € | Vollkasko 500€Teilkasko 150€ | 5.000 km | 0,00€ |
TEAM
Ihre Experten für
klassische Fahrzeuge.
Lernen Sie unser engagiertes Team kennen, das Sie in allen Versicherungsfragen rund um Oldtimer und Exoten kompetent berät.
ANFRAGE
Erhalten Sie Ihr
maßgeschneidertes Angebot.
Beantworten Sie uns ein paar Fragen zu Ihrem Fahrzeug und erhalten Sie ein individuelles Versicherungsangebot.
Welche Art von Fahrzeug möchten Sie versichern?
FAQ
Ihre Fragen,
unsere Antworten.
Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Versicherungen für Exoten, Oldtimer und Youngtimer.
Ab welchem Fahrzeugalter bekomme ich den Oldtimer- und Youngtimertarif für einen Pkw?
Ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren ist es ein Youngtimer, ab 30 Jahren gibt es den Oldtimertarif
Wie alt muss mein Zweirad für den Oldtimertarif sein?
Das Zweirad muss 30 Jahre alt sein. Einen Youngtimertarif wie bei Pkws gibt es hier nicht.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer bei einem H-Kennzeichen?
Oldtimer mit H-Kennzeichen werden pauschal besteuert, nicht wie bei normalen Kennzeichen nach Hubraum und Schadstoffklasse. Die Kfz-Steuer beträgt bei Pkw und Lkw 191,73€ und bei Motorrädern 46,02€ pro Jahr.
Wie viele Kilometer darf ich mit meinem Oldtimer maximal jährlich fahren?
Bei Oldtimer und Exoten kann man die Fahrleistung frei wählen. Die maximale Fahrleistung beträgt jährlich 10.000 Kilometer
Benötige ich einen Schadenfreiheitsrabatt damit mein Oldtimer günstiger in der Versicherung ist?
Im Old- und Youngtimertarif gibt es keinen Beitragsrelevanten Schadenfreiheitsrabatt. Sie können sich aber trotzdem über die Jahre einen Schadenfreiheitrabatt erfahren, welchen Sie auch auf einen normal zugelassenen Pkw übertragen können.
Muss ich der Versicherung ein Wertgutachten vorlegen?
Ein Wertgutachten ist erst ab einem Pkw-Fahrzeugwert von über 50.000€ Pflicht, bei Zweirädern sind es 20.000€. Zudem wird immer ein Wertgutachten benötigt, wenn man sein Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert versichern will – egal ab welchem Wert. Hier ist aber wichtig, dass das Wertgutachten nicht älter als 2 Jahre ist.
Was ist der Unterschied zwischen dem Markt- und Wiederbeschaffungswert?
Der Marktwert ist der Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Wer darf alles mit meinem Fahrzeug fahren?
Die Fahrer kann man klar definieren, es sind jedoch außerhalb vom Versicherungsnehmer und dem Partner 6 weitere Fahrer möglich. Die zweite und gängigste Variante ist, dass man selbst und der Partner 90% der jährlichen Fahrleistung fährt und die restlichen 10% von beliebigen Personen gefahren werden darf. Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mit einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Führerscheinklasse. Ob eine Verwandtschaft besteht ist hierbei nicht relevant.
Welche Voraussetzungen müssen beim Old- und Youngtimertarif erfüllt sein?
1. Das Fahrzeug darf nicht im Alltag genutzt werden z.B. die Fahrt zur Arbeit.
2. Es ist ein Pkw zum täglichen Gebrauch vorhanden
3. Das Fahrzeug darf nicht gewerblich oder geschäftlich genutzt werden
4. Das Fahrzeug darf nicht gewerbsmäßig vermietet werden
5. Das Fahrzeug muss in einer Garage oder Halle untergebracht sein. Ein Carport auf umzäunten Gelände ist auch in Ordnung, hierfür muss aber ein Nachweis in Form von Bildern erbracht werden.








